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Unfallversicherung

Unfall­versicherung Mallorca

Eine Unfall­versicherung sollte jeder ab­schließen, sie gehört zur Grund­absicherung. Denn ein Unfall passiert immer unerwartet, kann jedem passieren und schwer­wiegende, existen­zielle, finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sowohl für Haus­frauen als auch für Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner. Vor allem natürlich für Familien­ernährer.

Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls

Ein Unfall kann eine vorübergehende oder auch dauerhafte Invalidität zur Folge haben. Die dadurch entstehenden Kosten stellen eine erhebliche Belastung dar und sind von der spanischen Sozialversicherung nicht ausreichend abgedeckt.  Oft wird neben den laufenden Kosten und einem Verdienstausfall auch noch eine Haushaltshilfe oder sogar eine Pflegeperson erforderlich.

Es gibt Unfall­versicherungen nur für Arbeits­unfälle, aber auch nur für das Privat­leben und die Freizeit, falls Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit bereits über die Firma versichert sind.

Sie sollten in beiden Bereichen versichert sein.

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Eine Unfall­versicherung kann, je nach Vertrag, die folgenden Risiken abdecken:

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Wenn aufgrund körperlicher Einschränkungen, infolge eines Unfalls, keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, können vertraglich festgelegte Leistungen in Anspruch genommen werden.

Vorübergehende Berufs­unfähigkeit

Wenn der angegebene Beruf zeitweise nicht mehr ausgeübt werden kann, infolge eines Unfalls, wird für die Dauer der Berufs­unfähigkeit bis zu einem Jahr ein Kranken­tagegeld gezahlt.

Vollinvalidität

Wenn Sie infolge eines Unfalls auf Dauer Hilfe im Alltag beim Anziehen, Essen und der Fortbewegung benötigen, wegen körperlichen Einschränkungen, wird die ständige Anwesenheit einer Person erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Entschädigungssumme für Vollinvalidität. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch einen Pflegeservice an, der übernommen wird.

Tod durch Unfall

In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Entschädigungssumme. Bei Tod durch einen Verkehrsunfall kann die doppelte Entschädigungssumme vereinbart werden. Sollte bei dem gleichen Unfall die versicherte Person und ihr Ehepartner ums Leben kommen, erhalten die minderjährigen Kinder ebenfalls die doppelte Entschädigungssumme, die gleiche Summe wie bei Tod durch Verkehrsunfall.

Tod oder Invalidität durch Herzinfarkt

Erleiden Sie den Infarkt während der Arbeitszeit, wird er auch als Arbeitsunfall betrachtet.

Unfallbedingter Krankenhausaufenthalt

Sie erhalten ein Krankenhaustagegeld.

Medizinische Versorgung in Privatkliniken

Medizinische Behandlung, die infolge des Unfalls erforderlich ist, inklusive Nachsorge. In spanischen Privatkliniken verfügen Sie über ein Einzelzimmer.

Füllen Sie noch heute nachstehendes Anfrageformular aus – und lassen Sie sich durch Mallorca Assekuranz kostenfrei und unverbindlich beraten!