Unfallversicherung
Unfallversicherung Mallorca
Eine Unfallversicherung sollte jeder abschließen, sie gehört zur Grundabsicherung. Denn ein Unfall passiert immer unerwartet, kann jedem passieren und schwerwiegende, existenzielle, finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sowohl für Hausfrauen als auch für Arbeitnehmer, Selbständige oder Rentner. Vor allem natürlich für Familienernährer.
Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls
Ein Unfall kann eine vorübergehende oder auch dauerhafte Invalidität zur Folge haben. Die dadurch entstehenden Kosten stellen eine erhebliche Belastung dar und sind von der spanischen Sozialversicherung nicht ausreichend abgedeckt. Oft wird neben den laufenden Kosten und einem Verdienstausfall auch noch eine Haushaltshilfe oder sogar eine Pflegeperson erforderlich.
Es gibt Unfallversicherungen nur für Arbeitsunfälle, aber auch nur für das Privatleben und die Freizeit, falls Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit bereits über die Firma versichert sind.
Sie sollten in beiden Bereichen versichert sein.
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Eine Unfallversicherung kann, je nach Vertrag, die folgenden Risiken abdecken:
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Wenn aufgrund körperlicher Einschränkungen, infolge eines Unfalls, keine Erwerbstätigkeit mehr möglich ist, können vertraglich festgelegte Leistungen in Anspruch genommen werden.
Vorübergehende Berufsunfähigkeit
Wenn der angegebene Beruf zeitweise nicht mehr ausgeübt werden kann, infolge eines Unfalls, wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit bis zu einem Jahr ein Krankentagegeld gezahlt.
Vollinvalidität
Wenn Sie infolge eines Unfalls auf Dauer Hilfe im Alltag beim Anziehen, Essen und der Fortbewegung benötigen, wegen körperlichen Einschränkungen, wird die ständige Anwesenheit einer Person erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Entschädigungssumme für Vollinvalidität. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch einen Pflegeservice an, der übernommen wird.
Tod durch Unfall
In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen eine festgelegte Entschädigungssumme. Bei Tod durch einen Verkehrsunfall kann die doppelte Entschädigungssumme vereinbart werden. Sollte bei dem gleichen Unfall die versicherte Person und ihr Ehepartner ums Leben kommen, erhalten die minderjährigen Kinder ebenfalls die doppelte Entschädigungssumme, die gleiche Summe wie bei Tod durch Verkehrsunfall.
Tod oder Invalidität durch Herzinfarkt
Erleiden Sie den Infarkt während der Arbeitszeit, wird er auch als Arbeitsunfall betrachtet.
Unfallbedingter Krankenhausaufenthalt
Sie erhalten ein Krankenhaustagegeld.
Medizinische Versorgung in Privatkliniken
Medizinische Behandlung, die infolge des Unfalls erforderlich ist, inklusive Nachsorge. In spanischen Privatkliniken verfügen Sie über ein Einzelzimmer.
Füllen Sie noch heute nachstehendes Anfrageformular aus – und lassen Sie sich durch Mallorca Assekuranz kostenfrei und unverbindlich beraten!