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KfZ-Versicherung

KFZ-Versicherung auf Mallorca, Spanien

Natürlich sind auch in Spanien Kraftfahrzeuge versicherungspflichtig. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese deckt Schäden ab, die bei einem Unfall durch Ihr Fahr­zeug bei Dritten entstehen können.

Sie können wählen zwischen einer reinen Haft­pflicht­versicherung, einer Teilkasko­versicherung oder einer Vollkasko­versicherung mit oder ohne Selbst­beteiligung. Diese Ent­scheidung treffen Sie, je nach Alter und Wert des Autos und dem Beitrag.

Optional können Sie dann zusätzlich eine Unfall­versicherung für den Fahrer und / oder die Insassen mit integrieren und weitere Leistungen wie ein Ersatz­fahrzeug oder Pannen­hilfe, und sogar Geld­leistungen bei Führerschein­entzug mit versichern.

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Gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht und eine freiwillige Haftpflicht­versicherung

Bei der Haftpflicht­versicherung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht und eine freiwillige Haftpflicht­versicherung, bei der z.B. ein Abschlepp­service und mehr Leistungen abgedeckt sind.

Bei der Teil­kasko­versicherung können Sie zusätzlich zur Haft­pflicht Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, es gibt jedoch in Spanien nur die Optionen: Glasbruch, Feuer und Diebstahl.

Bei der Vollkaskoversicherung können Sie eine unterschiedliche Selbst­beteiligung wählen, deren Höhe natürlich den Beitrag erheblich beeinflusst.

Vollkasko­versicherung auch für Gebrauchtwagen

Falls es sich um einen Gebraucht­wagen handelt ist für den Abschluss einer Vollkasko­versicherung eventuell zunächst ein Gutachten erforderlich, welches jedoch schnell und unkompliziert erstellt wird. Wenn die Versicherung sofort benötigt wird und die Abwicklung des Gutachtens zwei oder drei Tage in Anspruch nimmt, kann man vorab eine Haftpflichtversicherung abschließen um überhaupt fahren zu dürfen, und dann nachträglich aufstocken.

Bei der Vollkasko­versicherung sollten Sie nicht vergessen, die Extra-Ausstattung und das Zubehör des Wagens mit anzugeben, damit es im Schadensfall abgedeckt ist. Dazu gehört alles, was nicht serienmäßig eingebaut wurde. Also zum Beispiel Musik­anlagen, Metall­lackierung, Ledersitze…

Normalerweise wird bei Abschluss einer Auto­versicherung in Spanien die Datenbank „SINCO“ konsultiert, auf die alle Versicherungsunternehmen Zugriff haben. Dort wird anhand der Vorversicherung erkannt, ob ein Bonus wegen unfallfreien Fahrens gewährt werden kann. Dieser Bonus reduziert den Beitrag erheblich.

Schaden­freiheits­rabatt kann übernommen werden

Der Schaden­freiheits­rabatt von deutschen Vor­ver­sicherungen wird in der Regel übernommen.

Bei einem Wechsel der Versicherungs­gesellschaft innerhalb Spaniens bleibt der Schadens­freiheits­rabatt erhalten.

Mit einer App, die Sie auf ihr Handy herunterladen können, sind Sie bei einer Panne immer sofort  per GPS auffindbar und können ganz einfach den Pannen­service alarmieren. Das ist praktisch, damit man nicht erst umständlich erklären muss, wo man sich befindet, gerade wenn Spanisch nicht Ihre Muttersprache ist.

Füllen Sie noch heute nachstehendes Anfrage­formular aus – und lassen Sie sich durch Mallorca Assekuranz kosten­frei und unver­bindlich beraten!